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Hamburg

Buchhaltung Hamburg wir übernehmen sie

Wir erledigen die laufende Buchhaltung für Unternehmen in Hamburg: Belege erfassen, kontieren, Bankkonten abgleichen, Löhne abrechnen. Vollständig digital – Sie müssen keine Ordner durch die Stadt fahren.

Buchhaltungsservice für Hamburger Unternehmen

Ob Handelshaus, Agentur oder Logistikdienstleister: Hamburger Unternehmen arbeiten häufig mit vielen Eingangsrechnungen und internationalen Geschäftsvorfällen. Genau dort spart eine saubere laufende Buchhaltung am meisten Zeit.

Ihr Steuerberater bleibt Ihr Steuerberater: Wir übergeben den geprüften Buchungsstapel samt Belegbildern über DATEV. Haben Sie noch keine Kanzlei in Hamburg, vermitteln wir Ihnen eine.

Branchen in Hamburg

  • Handel und Import
  • Logistik und Spedition
  • Medien und Agenturen
  • Beratung und Dienstleistung

Andere Branche? Wir haben in nahezu allen Bereichen Mandate – sprechen Sie uns einfach an.

Leistungen

Das übernehmen wir für Sie

Von der Belegerfassung bis zur Übergabe an Ihre Steuerkanzlei – die komplette laufende Buchhaltung, ohne dass Sie eigene Kapazität aufbauen müssen.

  • Belegerfassung und Kontierung

    Wir sammeln Ihre Belege aus allen Quellen ein, prüfen sie auf Vollständigkeit und kontieren jeden Geschäftsvorfall auf das richtige Sachkonto.

    • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
    • Kassenbelege und Bewirtungsnachweise
    • Digitale Archivierung, GoBD-konform
  • Laufender Bankabgleich

    Jede Kontobewegung wird dem passenden Beleg zugeordnet. Fehlende Nachweise fragen wir direkt bei Ihnen nach – Sie müssen nichts nachhalten.

    • Alle gängigen Banken und Kreditkarten
    • Offene Posten für Debitoren und Kreditoren
    • Monatlicher Saldenabgleich
  • Laufende Lohnabrechnung

    Wir erstellen die monatlichen Entgeltabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden inklusive Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt.

    • Entgeltabrechnungen und Lohnjournale
    • Lohnsteuer-Anmeldung
    • SV-Meldungen und Beitragsnachweise
  • Fristen, Zahlungen und Mahnwesen

    Wir behalten Zahlungsziele und Skontofristen im Blick, bereiten Überweisungen vor und mahnen offene Forderungen nach Ihren Regeln an.

    • Skontofristen werden nicht verschenkt
    • Zahlläufe vorbereitet zur Freigabe
    • Automatisches Mahnwesen
  • Übergabe an Ihren Steuerberater

    Zum Monatsende erhält Ihre Kanzlei einen geprüften Buchungsstapel samt verknüpften Belegbildern – direkt über die DATEV-Schnittstelle.

    • DATEV-Format, Buchungen mit Belegbild
    • Auch Übergabe per DATEV Unternehmen online
    • Auf Wunsch vermitteln wir eine Kanzlei
  • Vorbereitung des Jahresabschlusses

    Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass Ihr Steuerberater den Abschluss ohne Rückfragen erstellen kann. Das spart Kanzleihonorar.

    • Abgestimmte Konten und Salden
    • Vollständige Belegablage
    • Offene Punkte dokumentiert

Wir erbringen Buchführungshilfe nach § 6 Nr. 4 StBerG: Wir buchen laufende Geschäftsvorfälle und erstellen die laufende Lohnabrechnung. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten – auf Wunsch vermitteln wir eine passende Kanzlei.

So starten Sie in Hamburg

Vom Erstgespräch bis zum ersten Monatsabschluss vergehen in der Regel weniger als zwei Wochen.

  1. 01

    Erstgespräch und Übernahme

    In 30 Minuten klären wir Ihre Branche, Belegmenge und bisherige Arbeitsweise. Danach übernehmen wir Kontenrahmen und Stammdaten – aus DATEV, Lexoffice, sevdesk oder Excel.

  2. 02

    Belege fließen automatisch ein

    Sie leiten Rechnungen per E-Mail weiter oder fotografieren sie per WhatsApp ab. Ihre Bankkonten binden wir über eine lizenzierte Schnittstelle an.

  3. 03

    Wir buchen – KI-gestützt, von Menschen geprüft

    Unsere KI kontiert jeden Geschäftsvorfall und begründet die Entscheidung. Eine Buchhalterin oder ein Buchhalter prüft nach und klärt Rückfragen direkt am Beleg.

  4. 04

    Monatsabschluss und Übergabe

    Sie erhalten Ihre Auswertungen, Ihr Steuerberater den fertigen Buchungsstapel. Jeden Monat zum selben Termin, ohne Nachfassen.

Buchführungshilfe nach § 6 Nr. 4 StBerG. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss und steuerliche Beratung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten.

Buchhaltung in Hamburg abgeben?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Belegstruktur an und sagen Ihnen konkret, was wir übernehmen und was es kostet.